1. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird seit dem Jahr 1980 von der ÖGDV in zweijährigen Abständen verliehen und dient der Forschungsförderung in der Österreichischen Dermatologie.
  2. Der Preis wurde von der Firma Almirall (ehem. Hermal) zur Unterstützung der Dermatologischen Forschung in Österreich gestiftet. Er ist mit Euro 15.000,- dotiert und unteilbar. Die Finanzierung erfolgt bis auf Widerruf.
  3. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird nicht für einzelne wissenschaftliche Arbeiten sondern für ein zusammenhängendes Opus mehrerer Publikationen verliehen, die zu einem wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder venerologischen Forschung geführt haben.
  4. Der Ferdinand von HEBRA-PREIS wird an Mitglieder der ÖGDV verliehen. Ein und dieselbe Person kann nur einmal den Ferdinand von HEBRA-PREIS erhalten.
  5. Die Kandidatur erfolgt nicht durch Selbstbewerbung sondern durch Nominierung.
  6. Zur Nominierung ist jedes Mitglied der ÖGDV berechtigt.
  7. Nominierungen müssen ein Curriculum vitae, ein Publikationsverzeichnis, Separata der 5-10 wichtigsten Publikationen des Nominierten und eine schriftliche Begründung enthalten, weshalb dessen Opus einen wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der dermatologischen und/oder venerologischen Forschung bedeutet.
  8. Nominierungen sind bis spätestens 4 Monate vor der Jahrestagung der ÖGDV an den Generalsekretär der ÖGDV, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, c/o WMA GmbH, Alser Straße 4, 1090 Wien zu richten.
  9. Der Generalsekretär prüft die Nominierungen auf ihre formale Richtigkeit und leitet sie an den wissenschaftlichen Ausschuss der ÖGDV weiter. Dieser ist zur Wahl des Preisträgers entscheidungsberechtigt.
  10. Die Entscheidung des wissenschaftlichen Ausschusses muss der Firma Almirall zwei Monate vor der Jahrestagung der ÖGDV mitgeteilt werden, ist jedoch sonst geheim zu halten.
  11. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich der ÖGDV-Jahrestagung.
  12. Sollten keine Nominierungen erfolgen oder der wissenschaftliche Ausschuss keine der Nominierungen für geeignet halten, wird der Preis für die betreffende 2-Jahresperiode ausgesetzt. In diesem Fall stellt die Firma Almirall das Preisgeld dem Josef Kyrle Reisefonds zur Verfügung.